HauskehrichtAlle vermischten brennbaren Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können mit der Gebührenmarken oder der Wägegebühr (nur Container) entsorgt werden.
Die Abfuhrtouren sehen Sie unter: Abfallsammlung.
Tipps | | Verkaufsstelle von Gebührenmarken in Ballwil: Volg Ballwil, Dorfstrasse 19
| Wichtig | |
- Nur nichtverwertbare oder nicht andersentsorgbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!
- Alles was speziell entsorgt werden kann oder der Verkaufsstelle zurückgegeben werden kann, gehört nicht in den Hauskehricht.
- Sperrgut (bis 1.50 m) ist ebenfalls mit Gebührenmarken zu versehen und wird zusammen mit dem Hauskehricht entsorgt.
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