Sperrgut, brennbar
Brennbare sperrige Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Teppiche und Kunststoffartikel, welche wegen ihrer Grösse oder ihres Gewichtes nicht in einem Kehrichtsack Platz haben, werden mit der normalen
Kehrichtabfuhr mitgenommen. Die Gegenstände, welche max. 20 kg Gewicht und bis Grösse 150 x 100 x 50 cm sein dürfen, müssen mit wie folgt mit Gebührenmarken versehen werden:- bis 5 kg, 1 Marke- ab 5 kg bis 10 kg, 2 Marken- ab 10 kg bis 15 kg, 3 Marken- ab 15 kg bis 20 kg, 4 MarkenKleinere Mengen können jedoch auch bei der Sammelstelle beim alten Kieswerkgebäude gegen eine Gebühr von Fr. 0.30/kg entsorgt werden. Grössere Mengen sind direkt bei der Firma Bruno Leisibach AG, Turbistrasse, 6280 Hochdorf / Tel. 041 914 24 24, info@leisibach-entsorgung.ch, zu entsorgen.