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| Urnenstandort |
Gemeindehaus Ballwil |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 09.30 - 10.00 Uhr Bei der Stimmabgabe im Urnenbüro ist der Stimmrechtsausweis abzugeben! Sie können die Stimm- und Wahlzettel zu Hause ausfüllen, vom Urnenbüro auf der Rückseite abstempeln lassen und in die Urne einlegen. |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate finden Sie auf den Webseiten des Kantons Luzern und des Bundes. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmkuvert (grün) und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im entsprechenden Feld (Vorderseite) und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Ballwil erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen (bis spätestens 10.00 Uhr am Abstimmungssonntag) oder es während der Bürostunden am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die eigenhändige Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
- der Stimmzettel nicht im Stimmkuvert ist
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- die Stimmabgabe verspätet eintrifft
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