Die Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kt. Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ, die Legislative. Sie kann in Form von Reglementen Rechtssätze erlassen, namentlich über die Organisation der Gemeinde, das Planen und Bauen, die Erschliessungsanlagen, das Friedhofwesen und weitere Aufgabenbereiche.
Die Gemeindeversammlungen werden durch Aushang und Zustellung der Kurzbotschaft in alle Haushaltungen der politischen Gemeinde öffentlich bekanntgemacht.
Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres
- Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr
- Festsetzung des Steuerfusses
Aufgaben je nach Bedarf: - Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
- Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen
- Genehmigung von Gemeindeverträgen und Beitritt zu Gemeindeverbänden
- Beschluss von Sonderkrediten
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
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Kompetenzen: | Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern. |
Voraussetzungen: | Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die fünf Tage vor der Versammlung in Ballwil ihren zivilrechtlichen Wohnsitz begründet haben. |
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