Das Teilungsamt ist für die Abwicklung der Erbschaftfälle von verstorbenen Personen mit letztem Wohnsitz in der Gemeinde Ballwil zuständig. Dabei sind unter anderem folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Inventaraufnahme des Nachlasses
  • Erbenermittlung
  • Nachlasseröffnung an die Erben
  • Eröffnung Testamente, Ehe- und Erbverräge
  • Öffentliches Inventar und Publikation Rechnungsruf
  • Durchführung von Erbenverhandlungen
  • Entgegennahme von Erbschaftausschlagungen
  • Mitwirkung und Durchführung bei amtlichen Erbteilungen
  • Erbschaftssteuerveranlagung
  • Ausstellung von Erbenbescheinigungen

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag je 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr

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