AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern bei der Erfassung der Beitragspflichtigen in Ballwil und informiert über die Zuständigkeiten sowie die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Flexibles Rentenalter
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)
Weitere Informationen sowie Auskünfte betreffend InvalidenversicherungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhalten Sie auf der Website der Ausgleichskasse LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
| Montag bis Donnerstag | 08.00 - 11.45 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr |
| Freitag | den ganzen Tag geschlossen |
Öffnungszeiten Schalter
| Montag, Mittwoch und Donnerstag | 08.00 – 11.45 | 13.30 – 17.00 Uhr |
| Dienstag und Freitag | den ganzen Tag geschlossen |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Voranmeldung möglich.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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