Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern bei der Erfassung der Beitragspflichtigen in Ballwil und informiert über die Zuständigkeiten sowie die Verfahren zur Geltendmachung von Leistungen.

  • Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
  • Hilflosenentschädigungen
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
  • Flexibles Rentenalter
  • Splitting bei Scheidung
  • Betreuungsgutschriften
  • Erziehungsgutschriften
  • Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
  • Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
  • Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
  • Familienzulagen (Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen)
  • Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)


Weitere Informationen sowie Auskünfte betreffend InvalidenversicherungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhalten Sie auf der Website der Ausgleichskasse LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr | 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag den ganzen Tag geschlossen

 

Öffnungszeiten Schalter

Montag, Mittwoch und Donnerstag  08.00 – 11.45 | 13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag und Freitag den ganzen Tag geschlossen

 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Voranmeldung möglich.

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