Sozialhilfe
Die Abklärung des Anspruchs auf Sozialhilfe sowie die anschliessende Betreuung wird durch Fachpersonen des Zentrum für Soziales, Standort Hochdorf vorgenommen. Sie können sich für einen Termin direkt an das Zentrum für Soziales wenden.

Das Zentrum für Soziales unterbreitet das Gesuch anschliessend an die Gemeinde Ballwil, Kanzlei und Soziales zum Entscheid. Die allfälligen Leistungen werden durch die Gemeinde ausgerichtet.

Die Sozialhilfe bezweckt die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen. Das Zentrum für Soziales, Standort Hochdorf ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können i.d.R. nicht übernommen werden.

Kurz zusammengefasst:

Das Zentrum für Soziales, Standort Hochdorf gewährt persönliche Hilfestellung im Bereich der Sozialhilfe:

  • Anlaufstelle für Abklärung, Berechnung und anschliessende Betreuung und Begleitung für wirtschaftliche Sozialhilfe für Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Ballwil
  • Betreuung und Beratung in schwierigen Lebenslagen
  • Vermittlung an Institutionen oder Fachstellen
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)

 

Das Sozialamt ist zuständig für die Abwicklung der wirtschaftlichen / finanziellen Hilfe in Form von

  • Auszahlung der Geldleistungen
  • Kostengutsprachen

 

 

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