Abmeldung / WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Preis: gratis Online-DiensteDer Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt. Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Ballwil anerkennen Sie die detaillierten Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 59.5 kB).
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