Regelung der Hundesteuer

Das Inkasso der Hundesteuern wird direkt von der Gemeinde Ballwil besorgt. Für die Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Uebertretungen dieser Bestimmungen werden mit Haft oder Busse bestraft.


Welche Stelle ist für was zuständig

Abteilung Finanzen Ballwil (041 449 55 30)

  • Meldestelle für gehaltene Hunde
  • Inkasso der Hundesteuern


Polizeiposten Hochdorf (Tel. 041 248 88 17)

  • Meldestelle für vermisste Hunde

Kosten

Hundesteuer pro Jahr Fr. 120.00 (Privathunde) oder Fr. 40.00 (Hofhunde) für alle Hunde ab 6 Monaten. Erreicht ein Hund das Alter von 6 Monaten erst nach dem 30. Juni, so ist die halbe Jahressteuer zu entrichten.


Wie gehen Sie als Hundehalter vor

Einwohner welche sich erstmals einen Hund anschaffen, müssen sich bei der Abteilung Finanzen Gemeinde Ballwil melden, damit sie als Hundehalter auf der nationalen Hundedatenbank (Amicus) registriert werden können.

Benötigte Angaben zum Hundehalter:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • Email

Nach erfolgter Registrierung erhält der Hundebesitzer eine Personen ID, mit welcher auf die nationale Hundedatenbank (Amicus) zugegriffen und der Hund angemeldet werden kann.

Für die jährlich zu entrichtende Hundesteuer erhalten Sie jeweils ca. im Juli / August eine Rechnung.

Eine Abmeldung Ihres Hundes hat jeweils bis zum 30. Juni zu erfolgen. Ihre Daten werden darauf hin für weitere Verrechnungen von der Hundehalter-Liste gelöscht. Aufgrund des für die Hundesteuer gültigen Stichtages werden für bereits verrechnete Hundesteuern keine Pro-Rata-Rückvergütungen vorgenommen.

Zugehörige Objekte

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