Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung von Kinderalimenten und das Inkasso für Kinder- und Ehegattenalimenten sowie Kinderzulagen. Anspruch auf Alimentenhilfe haben Kinder und Ehegatten, wenn die Unterhaltspflichtigen Ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen. Die Alimentenhilfe ist beim Bereich Soziales der Gemeinde Ballwil zu beantragen.

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