Nach einem Todesfall verlangen Banken, Post etc.in der Regel eine Erbenbescheinigung, damit Vermögenswerte des Erblassers aufgelöst oder an die neu Berechtigten überschrieben werden können.

Die Erbenbescheinigung wird durch das Teilungsamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person ausgestellt. Diese bescheinigt darin die erbrechtlichen Rechtsnachfolger in der Erbschaftssache des Verstorbenen. Die Erbenbescheinigung wird durch das Teilungsamt Balwlil in Nachlassfällen von verstorbenen Personen mit letztem Wohnsitz in der Gemeinde Ballwil ausgestellt.

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