HundesteuerRegelung der Hundesteuer Das Inkasso der Hundesteuern wird direkt von der Gemeinde Ballwil besorgt. Für die Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Abteilung Finanzen Ballwil (041 449 55 30)
Kosten Hundesteuer pro Jahr Fr. 120.-- (Privathunde) oder Fr. 40.-- (Hofhunde) für alle Hunde ab 6 Monaten. Erreicht ein Hund das Alter von 6 Monaten erst nach dem 30. Juni, so ist die halbe Jahressteuer zu entrichten.
Einwohner welche sich erstmals einen Hund anschaffen, müssen sich bei der Abteilung Finanzen Gemeinde Ballwil melden, damit sie als Hundehalter auf der nationalen Hundedatenbank (Amicus) registriert werden können. Benötigte Angaben zum Hundehalter:
Nach erfolgter Registrierung erhält der Hundebesitzer eine Personen ID, mit welcher auf die nationale Hundedatenbank (Amicus) zugegriffen und der Hund angemeldet werden kann. Für die jährlich zu entrichtende Hundesteuer erhalten Sie jeweils ca. im Juli / August eine Rechnung. Eine Abmeldung Ihres Hundes hat jeweils bis zum 30. Juni zu erfolgen. Ihre Daten werden darauf hin für weitere Verrechnungen von der Hundehalter-Liste gelöscht. Aufgrund des für die Hundesteuer gültigen Stichtages werden für bereits verrechnete Hundesteuern keine Pro-Rata-Rückvergütungen vorgenommen.
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