Entscheid Regierungsrat zur Stimmrechtsbeschwerde Abstimmung Gemeindehaus PLUS

10. April 2024

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid vom 26.03.2024 über die Stimmrechtsbeschwerde der SVP Ballwil betreffend die Abstimmung vom 26.11.2023 über den Sonderkredit Gemeindehaus PLUS entschieden. Gemäss Rechtsspruch wird die Beschwerde als erledigt erklärt, soweit darauf einzutreten ist und es sind keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen zu ergreifen.

Der Regierungsrat stellt in den Erwägungen des Entscheides fest, dass nachdem die Beschwerdeführerin ihren Antrag auf Ungültigerklärung der Abstimmung zurückgezogen hat, dieser als erledigt erklärt werden kann.

Bezüglich Antrag auf die Feststellung, dass die Propaganda der Gemeindebehörde (Schulleitung) bzw. der Gemeindekommission (Bildungskommission) zum Urnengang vom 26.11.2023 die politischen Rechte verletzt habe, ist aus dem Entscheid folgendes zu entnehmen: «Zusammengefasst ist festzuhalten, dass das Vorgehen der Bildungskommission unzulässig war und zwar sowohl was die Intervention als solches, wie auch das Mittel und die Art und Weise der Mitteilung betraf. Neben dem Gemeinderat haben sich auch andere Gemeindebehörden ihrer Rolle im Abstimmungskampf bewusst zu sein. ln ihrer Wirkung kann der Intervention aber keine massgebliche Rolle im Abstimmungsverfahren zugesprochen werden, zumal noch vor dem Abstimmungssonntag darauf reagiert wurde. Des Weiteren sind diesbezüglich bereits aufsichtsrechtliche Massnahmen durch die Dienststelle Volksschulbildung sowie den Gemeinderat erfolgt. Weitere Massnahmen durch den Regierungsrat sind nicht angezeigt, da die Betroffenen nun genügend sensibilisiert und ermahnt worden sind.»

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Gemeindehaus PLUS