Betreuungsgutscheine – Anpassungen per 1. August 2026

3. Juli 2026

Ein Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern in Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Tageselternvermittlungen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung des Anspruchs erfolgt per 1. August 2026 nach den neuen kantonalen rechtlichen Grundlagen (Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung [KiBeG] und die dazugehörige Verordnung [KiBeV]). Das neue Online-Anmeldeformular wird ab dem 1. August 2026 zur Verfügung stehen. Bereits jetzt steht ein Online-Rechner zur Verfügung, mit welchem Sie den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton prüfen können. Den Online-Rechner und weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der kantonalen Website www.kinderbetreuung.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Folgende familienergänzende Angebote stehen in der Gemeinde Ballwil zur Verfügung:

Weiter wird von den Tagesstrukturen der Schule Ballwil ein Betreuungsangebot ausserhalb des schulischen Unterrichts angeboten. Die Elternbeiträge sind ebenfalls einkommensabhängig gestaltet. Die Gemeinde leistet zu diesem Angebot unabhängig der Betreuungsgutscheine ebenfalls einen Beitrag. Mit Schuljahresbeginn 2026/2027 befinden sich die Räumlichkeiten der Tagesstrukturen ebenfalls am Standort Ambar 2a, 6275 Ballwil. Weitere Informationen finden Sie unter www.schule-ballwil.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Symbolbild Kinderbetreuung