5. Februar 2024

In den ersten beiden Februarwochen werden die Steuererklärungen 2023 zugestellt. Steuerkunden, welche die Steuererklärung im Vorjahr elektronisch eingereicht haben, erhalten nur ein Datenblatt (eFiling-Code, PersID, Versicherten-Nummer, usw.). Die Steuersoftware ist ab Anfang Februar auf der Website der Dienststelle Steuern Luzern aufgeschaltet (www.steuern.lu.ch).

Falls Sie zusätzliche Formulare oder eine Wegleitung zur Steuererklärung benötigen, bedienen Sie sich bitte bei unserer Formularauflage im Foyer des Gemeindehauses. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne auch alle Steuerformulare in Papierform nach Hause.

 

Fristerstreckungsgesuche Steuererklärung 2023

Die Einreichefrist läuft bis am 31. März 2024. Für Steuererklärungen, die nach dem 31. März eingereicht werden, muss eine Fristerstreckung erfasst werden. Dies kann ebenfalls auf der Website der Dienststelle Steuern erledigt werden. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Fristerstreckungsgesuch per Post, Mail (steueramt@ballwil.ch) oder Telefon (041 449 55 35) zu stellen. Selbständigerwerbende und Personen mit Vertretungen haben bereits eine generelle Frist bis zum 31. August 2024.

 

Vorauszahlungen 2024

Alle Steuerkunden erhalten zusammen mit der Steuererklärung 2023 einen neutralen Einzahlungsschein für das Jahr 2024. Die Staats- und Gemeindesteuern werden Anfang Juni 2024 provisorisch in Rechnung gestellt (Akontorechnung). Diese sind bis spätestens am 31. Dezember 2024 zu begleichen. Für Vorauszahlungen beträgt der positive Ausgleichszins im aktuellen Kalenderjahr 1.25 %. Die Akontorechnung wird aufgrund der Steuererklärung 2023 erstellt, sofern diese bis am 30. April 2024 eingereicht wird. Ansonsten erfolgt die Erfassung aufgrund früherer Angaben. Die Rechnung kann beim Steueramt jederzeit angepasst werden.

 

Direkte Bundessteuer 2023

Ebenfalls im Februar 2024 werden die provisorischen Rechnungen der direkten Bundessteuer 2023 zugestellt (nur Rechnungen ab einem Steuerbetrag von CHF 300.--). Diese sind bis zum 31. März 2024 zur Zahlung fällig. Die Schlussrechnungen 2023 erfolgen dann zusammen mit den Schlussrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern im Verlaufe des Jahres 2024.

Symbolbild