Akontorechnung Steuern 2024
Sie erhalten Ende Juni die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2024. Diese ist bis spätestens am 31. Dezember 2024 zu bezahlen. Die Akontorechnung wird aufgrund der Steuererklärung 2023 erstellt, sofern diese rechtzeitig eingereicht wurde. Ansonsten erfolgt die Erfassung aufgrund früherer Angaben. Weicht Ihre Akontorechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an das Steueramt. Die Akontorechnung kann jederzeit angepasst werden. Für Vorauszahlungen beträgt der positive Ausgleichszins im aktuellen Kalenderjahr 1.25 %