Akontorechnung Steuern 2025
Sie erhalten Ende Juni die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2025. Diese ist bis spätestens am 31. Dezember 2025 zu bezahlen. Die Akontorechnung wird aufgrund der Steuererklärung 2024 erstellt, sofern diese rechtzeitig eingereicht wurde. Ansonsten erfolgt die Erfassung aufgrund früherer Angaben. Weicht Ihre Akontorechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, so wenden Sie sich bitte an das Steueramt (per Mail: steueramt@ballwil.ch, Telefon: 041 449 55 35). Die Akontorechnung kann jederzeit angepasst werden. Für Vorauszahlungen beträgt der positive Ausgleichszins im aktuellen Kalenderjahr 0.75 %.