Ablehnung Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gemeindeabstimmung über die Gemeindeinitiative "Kein Gemeindeland für 5G-Antennen"

25. August 2025

Am 18. Mai 2025 fand in Ballwil die kommunale Urnenabstimmung über die Gemeindeinitiative «Kein Gemeindeland für 5G-Antennen» statt. Die Stimmberechtigten lehnten die Vorlage mit 608 Nein-Stimmen zu 285 Ja-Stimmen deutlich ab.

Kurz nach der Abstimmung reichten vier Stimmberechtigte der Gemeinde Ballwil (Mitglieder des Initiativkomitees) beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Darin wurde dem Gemeinderat Ballwil vorgeworfen, die Abstimmungsbotschaft sei manipulativ und suggestiv verfasst worden und enthalte mehrere Fehler. Namentlich sei die abgebildete Karte mit unzutreffenden Grundstücksangaben versehen gewesen, was zu Fehlinformationen geführt habe. Weiter wurde kritisiert, dass der Gemeinderat die Initianten diskreditiert habe, indem er den Titel der Initiative kommentierte und deren Anliegen unzutreffend als generelle Ablehnung von Mobilfunk darstellte. Darüber hinaus bemängelte das Komitee, dass in der Botschaft unzutreffend von einer Grundversorgung durch Mobilfunktechnologie die Rede sei, während diese gemäss Bundesrecht über das Kabelnetz gewährleistet werde. Auch sei den Argumenten des Initiativkomitees in der Botschaft deutlich weniger Raum eingeräumt worden als jenen des Gemeinderates. Sie beantragten, die Abstimmung sei zu annullieren und zu wiederholen. Zudem seien die beanstandeten Punkte im kontakt und auf der Website der Gemeinde zu rektifizieren.

Der Gemeinderat wies diese Vorwürfe zurück und begründete dies ausführlich. Zudem wies er auf einen formellen Mangel der Beschwerde hin (Beschwerdefrist nicht eingehalten).

Der Regierungsrat trat mit Entscheid vom 01.07.2025 aus vorerwähntem formellen Mangel nicht auf die Beschwerde ein. Er ging jedoch im Entscheid trotzdem ausführlich auf die gerügten angeblichen Mängel in der Abstimmungsboschaft ein. Bei keinem der gerügten Punkte stellt der Regierungsrat einen Mangel fest. Die Botschaft ist somit sachlich korrekt und ausgewogen verfasst und wurde vom Regierungsrat in keinem Punkt beanstandet.

 

In diesem Zusammenhang können wir orientieren, dass das Baugesuch für die Mobilfunkantenne in Gerligen modifiziert und beim RBO Eschenbach neu eingereicht wurde. Die Baugesuchsauflage findet zurzeit statt.

Abstimmung