Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50 m)

25. Juni 2026

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässe-rung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt.

Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons / Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.

Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe tritt im Kanton Luzern ab Donnerstag, 25.06.2026 in Kraft.

Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald www.lawa.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auf www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet.

Plakat Feuerverbot im Wald und Waldesnähe