Schulweg-Beitrag (Velogeld) für das Schuljahr 2026/2027
Die Gemeinde Ballwil richtet Eltern von schulpflichtigen Kindern mit Wohnsitz in der Gemeinde Ballwil, die einen langen Schulweg haben, Beiträge an die Transportkosten aus. Dies gilt auch für Kinder, die in Inwil oder Eschenbach zur Schule gehen, jedoch ihren Wohnsitz in Ballwil haben. Kein Anspruch besteht hingegen für Kinder mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde. Für den Schulweg und allfällige Transportkosten ist grundsätzlich die jeweilige Wohnsitzgemeinden zuständig.
Für Kinder, die den Schulbus benutzen dürfen, besteht kein Anspruch auf eine Transportkostenentschädigung.
Die Einzelheiten sind im Reglement über Beiträge an private Schulwegtransporte festgelegt. Die Einzelheiten sind im Reglement über Beiträge an private Schulwegtransporte festgelegt. Dieses kann unter der Rubrik Rechtssammlung heruntergeladen werden.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte:
Kindergarten bis 2. Klasse Den Eltern von Kindern im Kindergarten bis und mit 2. Klasse wird ein Beitrag von CHF 250.00 pro Jahr und Kind gewährt, wenn der Schulweg zu Fuss von der Wohnung zum Schulhaus mindestens zwei Kilometer beträgt und kein Schulbus zur Verfügung steht.
3. – 6. Klasse Ab der dritten Klasse beträgt dieser Beitrag CHF 150.00 pro Kind.
Oberstufe Die Eltern aller Oberstufenschüler/innen (7. – 9. Schuljahr) mit Wohnsitz in Ballwil und Schulort Eschenbach oder Baldegg erhalten ein «Velogeld» von CHF 150.00 pro Jahr. Befindet sich der Schulort aus zwingenden Gründen ausserhalb des Rayons Eschenbach-Ballwil-Baldegg, kann ein Beitrag an die Abokosten ausgerichtet werden. Entsprechende Gesuche sind bis spätestens 31. Oktober 2026 an die Schulverwaltung Ballwil (Gemeinderätin Patricia Bucher: patricia.bucher@ballwil.ch) zu richten. Nach der obligatorischen Schulzeit, also ab dem 10. Schuljahr, werden keine Transportkostenbeiträge mehr ausgerichtet.
Die Schulweg-Beiträge werden auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sofern Sie bereits im vergangenen Schuljahr anspruchsberechtigt waren, müssen Sie nichts unternehmen. Falls Sie neu Anspruch haben, melden Sie uns bitte Ihre Kontoverbindung bis am 31. Oktober 2026 per Mail an finanzen@ballwil.ch. Wir bitten Sie um folgende Angaben: IBAN-Nr., Kontoinhaber/in sowie Name und Geburtsdatum Kind/er. Die Auszahlung wird ungefähr Mitte November erfolgen.