Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern in Betreuungseinrichtungen, wie Kindertagesstätten oder Tageselternvermittlungen. Die Eltern können grundsätzlich frei wählen, in welcher zugelassenen und geprüften Betreuungseinrichtung sie ihr Kind betreuen lassen (Liste auf www.kinderbetreuung.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Betreuungsgutscheine sollen Eltern mit Kindern im Vorschulalter und Schulalter erhalten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. Vermögen sowie vom Erwerbspensum. Es gilt eine einheitliche Berechnung, anhand derer die Kosten bzw. Gutscheine berechnet werden.
Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung, Höhe der Beiträge und zur Anmeldung / Vorgehen finden Sie im unten stehenden Merkblatt.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. August 2026 die Anspruchsprüfung nach dem neuen Gesetz über die familieneränzende Kinderbetreuung (KiBeG) erfolgen wird. Weitere Informationen dazu finden Sie auf einer separaten Fragen und Antworten DokumentationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG). Ab Montag, 3. August 2026 können die Erziehungsberechtigten über den Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Gesuche für Betreuungsgutscheine einreichen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Soziales | 041 449 55 20 | gemeindeverwaltung@ballwil.ch |