Verordnung über die Beiträge an private Schulwegtransporte

Im Reglement "Beiträge an private Schulweg-Transporte" sind die Beiträge der Gemeinde an private Transporte von Schüler geregelt. Beiträge werden geleistet, wenn der zeitliche, physische oder materielle Aufwand für den Schulweg oder das damit verbundene Sicherheitsrisiko das zumutbare Mass überschreitet.

Informationen

Datum
19. August 2026
Herausgeber/-in
Gemeinde Ballwil

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